Typisch für eine Jahreszeit – oder infolge einer ungewöhnlichen Wetterlage: Es kann immer wieder sein, dass im Besonderen die Schulwege durch starke Witterungseinflüsse gefährlich beeinträchtigt werden. Für solche Fälle möchten wir Ihnen hiermit noch einmal die wichtigsten Informationen mitteilen.
Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Glatteis, Schneefall oder Sturm – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind bzw. die Fahrt zumutbar ist. Wichtig ist, dass alle Schüler*innen sicher und wohlbehalten zur Schule kommen.
Wenn Sie sich dafür aussprechen, Ihr Kind nicht zur Schule zu schicken oder zu bringen, soll die Schule darüber jedoch unverzüglich informiert werden. Sie können gerne in der App unter "Krankmeldung" das Feld "Sonstige Abwesenheit" wählen und im Kommentarfeld "Wetter" eintragen (alternativ: Tel.: (0 25 64) 3 03-4 00, E-Mail: sekretariat@norbertschule.de).
Sollte sich über den Tag hinweg eine Unzumutbarkeit des Heimwegs ergeben, nehmen wir Kontakt mit dem Elternhaus auf, um Absprachen zu treffen.
Schüler*innen, deren Eltern wir in einem solchen Fall nicht erreichen, verbleiben in jedem Fall zunächst in der Schule. Wir rufen wiederholt an, oder Sie nehmen eigenständig Kontakt zu uns auf. Eine Betreuung bis 17:00 Uhr und darüber hinaus ist immer gegeben.
In ganz extremen Lagen (ob plötzlich oder vorhersehbar) werden für die gesamte Kommune oder Region einheitliche Regelungen getroffen. Hierüber informieren dann neben der Schule ebenso die öffentlichen Medien. Hinweis: Auch bei vollständigem Unterrichtsausfall ist die Schule geöffnet und das Personal anwesend, sodass eine Betreuung für ankommende Kinder gewährleistet ist.
Der schulische Lehrplan beinhaltet die jährliche Thematisierung des Verhaltens im Straßenverkehr und die Vermittlung von Regeln, Besonderheiten und Gefahren.
Im 1. und 2. Schuljahr arbeiten wir mit der Mobilen Jugendverkehrsschule der Deutschen Verkehrswacht im Kreis Borken zusammen. Die Kinder üben dabei an vielen Hindernissen die sichere Beherrschung des Fahrrads im Schonraum (auf dem Schulgelände), damit sie den Anforderungen der unterschiedlichen Situationen im Straßenverkehr gewachsen sind.
Die Radfahrausbildung in Kooperation mit der Polizei des Kreises Borken findet dann in den 4. Klassen statt. Über mehrere Wochen hinweg werden theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten trainiert. Ziel der Maßnahme ist unter anderem eine gute Vorbereitung auf die veränderten Schulwege nach der Grundschulzeit.
Der praktische Übungsparcours der St. Norbert-Schule Vreden kann über folgenden Linkbutton heruntergeladen werden ...
Quelle: (c) ADAC / Ralph Wagner
Für jedes Kind gibt es zum Schulstart eine Warnweste.
Quelle: ADAC Stiftung
Quelle: ADAC e.V.
Quelle: ADAC Stiftung
Der Schulanfang ist für Kinder eine aufregende Zeit, in der sie viele wichtige Schritte in Richtung Selbstständigkeit zu meistern haben. Den Erwachsenen fällt hier die verantwortungsvolle Aufgabe zu, die Sicherheit der Kinder im Blick zu haben. Bereits kurz nach der Einschulung beginnt die dunkle Jahreszeit. Jetzt ist es sehr wichtig, die jungen Verkehrsteilnehmer*innen sichtbar zu machen. Denn im Straßenverkehr gilt die einfache Gleichung: Sichtbarkeit = Sicherheit.
Zur Förderung der Schulwegsicherheit stellt der Förderverein der Vredener Norbertschule den Schulstartern als Geschenk jeweils eine Warnweste zur Verfügung. Einfach über der Kleidung getragen, machen sie die Schüler*innen auch bei Dunkelheit schon auf weite Distanz deutlich sichtbar. Dies ist ein Pluspunkt für die Vermeidung von Unfällen im Straßenverkehr. Das Ziel ist klar: In puncto Sichtbarkeit bei Dunkelheit sollen die Kleinsten zu den Größten werden.
Warum die Weste so wichtig ist:
Die Gründe liegen auf der Hand – oder besser: auf der Straße. In Deutschland werden jedes Jahr rund 30.000 Kinder in einen Verkehrsunfall verwickelt. Weil allen die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr besonders am Herzen liegt, möchten Förderverein und Schule gemeinsam mit den Eltern dagegen ein deutliches Zeichen setzen. Schließlich sind die jungen Verkehrsteilnehmer*innen keine kleinen Erwachsenen. Vielmehr haben Kinder in ihrer allgemeinen Entwicklungsphase noch entscheidende Nachteile. Um diese gezielt auszugleichen, muss die Sichtbarkeit der Kinder maximiert werden – vor allem bei Dunkelheit.
Warum Kinder stärker gefährdet sind:
Geringere Körpergröße: Da Erstklässler*innen kleiner als Erwachsene sind, werden sie von anderen Verkehrsbeteiligten erst verspätet oder gar nicht wahrgenommen.
Kleineres Sichtfeld: Durch unzureichenden Überblick können Kinder viele Gefahrensituationen nicht ausreichend erkennen und einschätzen.
Schwächeres Ortungsvermögen: Weil Kinder die Geräusche ihrer Umwelt noch nicht gut lokalisieren können, sind sie im Straßenverkehr zusätzlich benachteiligt.
Längere Reaktionszeit: Kinder können noch nicht so schnell reagieren. Zum Anhalten oder Ausweichen fehlt ihnen in riskanten Situationen deshalb oft die nötige Zeit.
100 Meter – ein Vorsprung, der entscheiden kann:
Im Straßenverkehr zählen oft Meter und Sekunden – zum Bremsen oder Ausweichen. Deshalb ist in kritischen Situationen ein Vorsprung entscheidend – gerade bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Kinder und andere Verkehrsteilnehmer*innen gewinnen dadurch wertvolle Zeit, um angemessen reagieren zu können. Denn: Ein Auto, das 50 km/h fährt, benötigt bei einer Notbremsung noch etwa 28 m, bis es zum Stehen kommt.
Folgende Richtwerte machen deutlich, wie riskant dunkle Kleidung bei Dunkelheit im Straßenverkehr sein kann und wie das Tragen der leuchtenden Weste die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit für Kinder erhöht.
Dunkle Kleidung: Das Kind lässt sich erst aus ca. 25 m Entfernung erkennen. Dadurch wird es aus einem Auto heraus eindeutig zu spät wahrgenommen, um noch rechtzeitig zu bremsen. Höchste Unfallgefahr!
Helle Kleidung: Das Kind wird aus ca. 40 m Entfernung erkannt. Es bleibt schon deutlich mehr Zeit, um möglicherweise rechtzeitig zu bremsen. Die Gefahr ist etwas reduziert.
Sicherheitsweste: Das Kind wird aus bis zu 140 m Entfernung erkannt. Autofahrer*innen sehen das Kind also früh genug, um rechtzeitig zu bremsen.
Der Inhalt dieser Mitteilung der St. Norbert-Schule Vreden wurde in Teilen dem Presseportal der ADAC Stiftung entnommen.
Im Zusammenwirken von Schule, Elternvertretung und Stadt Vreden nehmen wir die verkehrliche Situation rund um das Gelände der St. Norbert-Schule regelmäßig genau in den Blick.
Das gemeinsame Ziel ist eine größtmögliche Sicherheit für die Kinder auf ihren Schulwegen.
Einen wesentlichen Einfluss darauf haben die PKW, die am Beginn und am Ende eines Unterrichtstages die Schule ansteuern. Und in der Folge beeinflusst auch das Verhalten der Autofahrer*innen die Lage maßgeblich.
So stellt sich zuerst die Frage: Muss es für den Schulweg immer das Auto sein?
Wenn ja, dann bitten wir Sie inständig, folgende Hinweise zu beachten:
Norbertstraße
An der Norbertstraße gilt in einem weiten Bereich ein absolutes Halteverbot. Heißt: Da wo eigentlich täglich beim Bringen und Abholen PKW stehen, darf dies nicht sein.
Bleiben Sie beim Halten oder Parken also außerhalb der gekennzeichneten Zone.
Hier führt die Stadt Vreden Kontrollen durch und fordert ggf. auch die zulässigen Gebühren ein.
An stehenden Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf nur vorsichtig und in Schrittgeschwindigkeit sowie mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden. Da gerade der ausreichende Abstand durch die enge der Norbertstraße nicht wirklich möglich ist, soll dort hinter einem stehenden Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage gewartet werden.
Hier wird auch die Polizei hinweisend und ggf. eingreifend tätig.
Twicklerkamp
Der Twicklerkamp ist an Schultagen zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr als Einbahnstraße ausgewiesen, sodass ein Einfahren nicht über die Weberstraße zugelassen ist. Der Verkehrsfluss für PKW in nur eine Richtung soll die Übersichtlichkeit stärken und Engstellen vermeiden.
Jedes auf der Straße haltende oder parkende Auto schafft gerade für die Kinder eine Gefahrenstelle.
Zu beiden Seiten der Zuwegung zum Schulgelände soll dort die Straße größtmöglich frei sein.
Nutzen Sie mit dem PKW unbedingt die geschotterte Bring- und Abholzone auf dem Freigelände am Twicklerkamp.
Beim Verlassen beachten Sie bitte die Einbahnstraßenregelung, wodurch ein Ausfahren nur in Richtung Weberstraße möglich ist.
In diesem Bereich übt die Schule eine verstärkte Aufsicht aus.
Rathausparkplatz
Der Rathausparkplatz bietet auf seiner gesamten Fläche genügend Parkraum.
Hier sollte es aber auch das Ziel sein, beim Bringen und Abholen eine gekennzeichnete Parkfläche zu nutzen.
Dass dort morgens kleine Schlangen von PKW auf den Wegen stehen, behindert die Funktion des Parkplatzes gravierend.
Parken Sie dort bitte korrekt, dann ist allen Beteiligten sehr geholfen.
Wenn alle gemeinsam an einer Lösung mitwirken, können wir die Situation für die Kinder, die mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Bus unterwegs sind, deutlich entlasten.
Als Schule wollen wir die Angelegenheit angehen, um der allgemeinen Sicherheit Vorrang zu gewähren.
Wenn Ordnungsamt, Polizei, Schulleitung oder Lehrkräfte Personen ansprechen, dient dies ausschließlich dem Schutz der Kinder im Straßenverkehr.
Und falls nun an bestimmten Stellen Strafgelder gezahlt werden müssen, hängen diese mit einem Fehlverhalten zusammen.
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